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   LG Freiburg, 02.10.2009 - 8 O 90/08   

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https://dejure.org/2009,23746
LG Freiburg, 02.10.2009 - 8 O 90/08 (https://dejure.org/2009,23746)
LG Freiburg, Entscheidung vom 02.10.2009 - 8 O 90/08 (https://dejure.org/2009,23746)
LG Freiburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2009 - 8 O 90/08 (https://dejure.org/2009,23746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Anrechnung eines Anspruchs als Eigengeschenk trotz Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung eines vom Erblasser zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge einem Inhaber eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs zugewendeten Anspruchs als Eigengeschenk auf den Pflichtteilsanspruch bei Ausschluss der Durchsetzung des Anspruchs infolge Verjährung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.04.1992 - IV ZR 2/91

    Pflichtteilsergänzung bei Grundstücksschenkung

    Auszug aus LG Freiburg, 02.10.2009 - 8 O 90/08
    Da für die weitere Prüfung mithin vom Wert des Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalls (14.03.2006) ausgegangen werden muss, bleiben für die Bewertung das Wohnrecht und die Pflegeverpflichtung, die für den Erben nicht vermögensmindernd zum Tragen gekommen sind, unberücksichtigt (vgl. BGH NJW 1992, 2887).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 4 U 210/09

    Anrechnung der Zuwendung eines inzwischen verjährten Anspruchs auf den

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 2. Oktober 2009 - 8 O 90/08 - im Kostenpunkt aufgehoben und wie folgt abgeändert:.

    Der Streitwertbeschluss des Landgerichts Freiburg vom 2. Oktober 2009 - 8 O 90/08 - wird abgeändert.

    Das am 6.10.2009 zugestellte Urteil des Landgerichts Freiburg vom 2.10.2009 ( 8 O 90/08) wird dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 50.000,00 EUR nebst Zinsen i.H. von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 40.903,35 EUR seit 1.01.2002 sowie im Übrigen seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

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